Die Initiative für mehr Demokratie will Art. 22 der Verfassung des Kantons Zürich wie folgt ergänzen:
Abs. 2 (neu): Die Gemeinden können die politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten ausserdem für Ausländerinnen und Ausländer vorsehen, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz leben und seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnen und die es persönlich beantragen.
Demokratie heisst Selbstbestimmung des Volkes. Wer von staatlichen Entscheiden betroffen ist und hier Steuern bezahlt, soll mitbestimmen können. Heute ist aber ein bedeutender Teil der erwachsenen Bevölkerung von dieser Mitbestimmung ausgeschlossen: Menschen, welche schon seit Jahrzehnten hier leben – oder gar hier geboren sind.
Demokratie bedeutet auch, dass jede Gemeinde frei darüber entscheiden kann, wer in Gemeindeangelegenheiten mitbestimmen darf.
Mit der angestrebten Verfassungsänderung erhalten die Gemeinden im Kanton Zürich das Recht, allen lang ansässigen Einwohnerinnen und Einwohnern das Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten zu erteilen. Diese Entscheidungsfreiheit stärkt die Demokratie auf Gemeindeebene.
Eingereicht von: Aurel Greter & Halua Pinto de Magalhães, Zürich
Eingereicht für die Landsgemeinde Zürich 2012.
Resultat der Vorabstimmung:
103 Stimme(n)
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129 Stimme(n)
Stimm und Wahlrecht Migrantinnnen und Migranten stärkt unsere Demokratie
Eigentlich wäre schweizweit mehr Demokratie von Nöten! Lest das Buch “Die käufliche Schweiz” von Viktor Parma und Oswald Sigg, für CHF 27.90 in der Buchhandlung erhältlich. Da stehen mir die Haare zu Berge. Wir haben keine Demokratie sondern eine “Aktionärskratie”.
eine besorgte Schweizerin, B. Arnold